Erbrecht

Das Thema Erben und Vererben ist besonders wichtig – vor allem dann, wenn es um große Vermögenswerte geht.

Als Notar im Rhein-Main-Gebiet berate ich Sie, wenn Sie in Ihrem Testament die Dinge so regeln wollen, wie sie nach Ihren Wünschen in Zukunft sein sollen. In meinem Büroräumen in der Nähe von Frankfurt berate ich Sie zum Beispiel darüber, wie durch eine vorweggenommene Erbfolge erhebliche erbschafts- und schenkungssteuerliche Nachteile von vornherein ausgeschlossen werden können. Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag verschaffen Ihnen dabei besondere Sicherheit.

Familienrecht und Erbrecht sind wichtige Aspekte meiner Arbeit als Notar im Rhein-Main-Gebiet. Beim Thema Erben und Vererben ist juristischer Rat umso wichtiger, je höher die Vermögenswerte sind. Wenn Sie in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet leben und hier über Immobilien verfügen, rate ich Ihnen, schon zu Lebzeiten Festlegungen zu treffen.

Denn wenn Sie dies versäumen, treten in puncto Erben und Vererben die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Und diese sind nicht immer im Sinne des Erblassers. Bei allen Regelungen zum Erben und Vererben kommen verschiedene Rechtsgebiete in Betracht, die beachtet werden müssen.

  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Steuerrecht

„Es gibt mehrere Möglichkeiten, rechtsverbindliche Regelungen für die Zukunft nach dem eigenen Ableben zu treffen. Möglichkeiten sind:“

  • ein handschriftlich aufgesetztes Testament,
  • ein vor einem Notar aufgesetztes Testament (öffentliches bzw. notarielles Testament) oder
  • ein Erbvertrag.

Ist weder eine letztwillige Verfügung des Erblassers noch ein Erbvertrag vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbvertrag muss gemäß § 2267 BGB vor einem Notar geschlossen werden und zwar bei gleichzeitiger Anwesenheit des Erblassers und aller anderen Vertragspartner. Das Erfordernis einer notariellen Mitwirkung stellt sicher, dass keine Vereinbarung gegen Gesetzesvorschriften verstößt oder unzulässig in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird.

Ein Erbvertrag kann auch zusammen mit einem Ehevertrag geschlossen werden. Insbesondere wird der Erbvertrag auch im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien eingesetzt. Hierfür ist immer die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

In meinem Büroräumen in Kriftel bekommen Sie kompetente juristische Dienstleistungen in allen Fragen des Familienrechts und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete.