Eine unverzichtbares Amt
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei, sondern tritt als Sachverwalter und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes bei der Sache auf.
Er ist dabei immer auf der Suche nach einer rechtlich sicheren und ausgewogenen Gestaltung der Lösung aller Parteien. Notare ähneln im Grunde dem Richter, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut und ist zugleich Garant für die Parteien, das Recht gleichermaßen zu sichern.
Was ist ein Notar?
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klare und eindeutig gefasste Urkunde. In Hessen werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.
Wann muss ich zum Notar?
- Bei Beurkundung jeder Art
(z.B. Ehe-, Erb-, Immobilien-, und Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgevereinbarung, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.) - Vollstreckbarerklärung von Privaturkunden (z.B. Privater Darlehensvertrag)
- Anwaltsvergleiche und Schiedsprüche mit vereinbartem Wortlaut
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Vornahme von Verlosungen und Auslosungen
- Abnehmen und Eiden und eidestattliche Versicherungen.
Warum zum Notar?
- Unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts
- Erörterung konfliktträchtiger Punkte im Dialog mit den Beteiligten
- Entwurf des Urkundentextes nach den Vorstellungen der Beteiligten
- Schutz vor übereilter Bindung bei riskanten Rechtsgeschäften (Warnfunktion u.a. Durch Vorlesen der Urkunde)
- Vollzug der Urkunde (z.B. Eintrag im Grundbuch bzw. Im Handelsregister)
Der Notar trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und das gesamte Verfahren
Wozu notarielle Urkunde?
- Funktion der Beweissicherung
- Vollstreckungswirkung als Sicherungsmittel für Kreditaufnahmen und Durchsetzung vertraglicher Zahlungspflicht
Die notarielle Urkunde hat Wirkung, die sonst nur einer gerichtlichen Entscheidung zukommen
Was kostet ein Notar?
Notare sind verpflichtet für ihre Amtstätigkeit die gesetzliche vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Honorarvereinbarungen sind deshalb nicht zulässig. Durch die gesetzliche Festschreibung der Gebühren sind diese bei jedem Notar in Deutschland gleich. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts. Auf den zeitlichen Umfang der notariellen Tätigkeit kommt es nicht an. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Notar. Seine Leistung kostet Ihrer Familie oder Ihrer Gesellschaft in der Regel weniger als Sie vermuten. Fragen Sie Ihren Notar!